Diese Frage kann die Augenvorsorge zu einem großen Teil beantworten. Im Durchschnitt hat fast jedes fünfte Kind im Alter von 4 Jahren eine unerkannte Sehstörung. Dieser hohe Anteil ist nicht erstaunlich, denn im Gegensatz zu anderen Krankheiten gibt es bei Sehstörungen keine äußerlichen, mit bloßem Auge erkennbaren Symptome.
Nein! Die betroffenen Kinder bemerken die eigene Sehstörung meistens nicht selbst, denn sie sind es ja gewohnt, die Welt mit ihren Augen zu sehen, und haben keine Vergleichsmöglichkeit.
Die Augenvorsorge dient der frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen. Werden Sehstörungen nicht in den ersten Lebensjahren erkannt und behandelt, können diese zu einer dauerhaften einseitigen Sehschwäche führen.
Ausgeschlossen werden durch die Augenvorsorge unter anderem eine relevante Weit- oder Kurzsichtigkeit und eine relevante Hornhautverkrümmung, sowie starkes Schielen.
Die Augenvorsorge kann jederzeit ab dem Alter von 6 Monaten (ab U5) z.B. im Rahmen der Vorsorge-Untersuchungen oder auch zwischendurch durchgeführt werden. Sinnvoll ist sie in den ersten Lebensjahren einmal jährlich, da sich die Augen mit dem Wachstum verändern und dabei Sehstörungen neu auftreten können.
Grundsätzlich sollte bei allen Kinder, die nicht bereits in augenärztlicher Behandlung sind, regelmäßig eine Augenvorsorge durchgeführt werden.
Eine routinemäßige Überweisung oder eine regelmäßige Augenvorsorge beim Augenarzt wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Deshalb ist eine Überweisung zum Augenarzt nur bei schon bestehendem Verdacht auf eine Sehstörung möglich.
Die normalen Seh- und Visus-Teste sind erst ab einem Alter von etwa 3-4 Jahren möglich und sinnvoll. Sie sind aber nicht dazu geeignet, Fehlsichtigkeit oder Hornhautverkrümmungen zuverlässig und frühzeitig zu erkennen.
Eine Sehschwäche sollte aber bereits viel früher erkannt werden, denn je früher eine Sehstörung erkannt und behandelt wird, desto größer sind die Behandlungserfolge.
Die Untersuchung selbst geht sehr schnell (etwa 10 Sekunden!) und ohne Berührung des Kindes. Dabei muss das Kind für wenige Sekunden in eine spezielle Kamera sehen, die dann computergestützt und vollautomatisch die Sehfunktion beider Augen misst.
Die meisten privaten Versicherungen übernehmen die Kosten. Außerdem übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen (z.Zt. u.a. Barmer, DAK, Bosch BKK) im Zeitrahmen der U5 bis U7 ein- oder zweimalig die Kosten im Rahmen von kinder- und jugendärztlichen Hausarzt-/ Sonder-Verträgen. Bitte erkundigen Sie sich aber zur Sicherheit direkt bei Ihrer Krankenkasse wegen der Kostenübernahme.
Wenn Sie (außerhalb der o.g. Kostenübernahme) im Interesse Ihres Kindes diese Möglichkeit nutzen möchten, so können Sie diese Leistung bei uns ansonsten privat in Anspruch nehmen, als so genannte IGeL (Individuelle Gesundheits-Leistung). Die Kosten berechnen wir nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wird bei der Augenvorsorge eine Sehstörung erkannt, übernehmen natürlich alle Krankenkassen die Folgekosten, die dann beim Augenarzt und bei der weiteren Behandlung entstehen.
Wenn Sie diese Untersuchung für Ihr Kind wünschen, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin oder sprechen Sie uns bei der nächsten Vorsorgeuntersuchung Ihres Kindes an. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns.